Stand: 04.01.2017
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft im „Webmaps-Club“ (nachfolgend: „Webmaps“) und regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Anbieter und den Mitgliedern (nachfolgend „Nutzer“). Anbieter von Webmaps und Vertragspartner des Nutzers ist allein die Webmaps GmbH, Hohenzollerndamm 89, 14199 Berlin.
1.2.
Für die Mitgliedschaft bei Webmaps gelten diese AGB ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Webmaps GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Webmaps GmbH in Kenntnis der AGB des Nutzers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Ergänzend gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
1.3.
Im Einzelfall getroffene individuelle Vereinbarungen mit dem Nutzer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
2. Mitgliedschaft und Mitgliedskonto
2.1.
Das Angebot der Mitgliedschaft bei Webmaps richtet sich ausschließlich an Nutzer, die Angehörige der nachfolgenden Berufsgruppen aus der Immobilienbranche sind und die die Mitgliedschaft als Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen nutzen:
An andere Personen, insbesondere Privatvermieter, Privatpersonen oder Unternehmen aus anderen Branchen oder Angehörige anderer Berufsgruppen richtet sich das Angebot ausdrücklich nicht. Für sie ist eine Mitgliedschaft nicht vorgesehen.
2.2.
Die Nutzung von Webmaps setzt die Anmeldung und Registrierung des Nutzers und die Einrichtung eines Nutzerkontos über www.webmaps.de voraus. Die beim Anmeldevorgang abgefragten Daten sind in jedem Fall vollständig und richtig anzugeben, z. B. Firma, Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdiensterufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Soweit sich nach der Anmeldung Daten ändern, ist der jeweilige Nutzer verpflichtet, die gespeicherten Angaben in seinem Mitgliedsbereich umgehend zu korrigieren.
2.3.
Nach der Absendung des ausgefüllten Onlineformulars durch Bestätigung des Buttons „weiter zur Daten-Bestätigung“ des Registrierungsprozesses erhält der Nutzer eine E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Die Zusendung dieser E-Mail stellt ein verbindliches Angebot der Webmaps GmbH an den Nutzer dar, einen Mitgliedsvertrag für Webmaps unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen. Die E-Mail enthält einen Registrierungslink. Durch das Anklicken dieses Links bestätigt der Nutzer, das Angebot der Webmaps GmbH zur Kenntnis genommen zu haben. Der Nutzer gelangt danach zurück zum Registrierungsprozess und zum Bezahlvorgang. Durch das Anklicken des Buttons „Beitritt zum Webmaps-Club“ nimmt der Nutzer das Angebot der Webmaps GmbH verbindlich an und der Mitgliedsvertrag ist zustande gekommen. Danach erhält der Nutzer Zugang zu seinem Mitgliedskonto (siehe Ziff. 3). Der sofortige Zugang zum Karten- und Fotomaterial hängt von der gewählten Zahlart ab. Nur bei Zahlung auf Rechnung erfolgt in der Regel die Freischaltung erst nach Zahlungseingang, bei den anderen Zahlungsarten (per Kreditkarte bzw. per Lastschrift) sofort.
2.4.
Die Mitgliedschaft bei Webmaps berechtigt den Nutzer während der Dauer seiner Mitgliedschaft, sämtliche Angebote an Stadtplänen, Landkarten und Liegenschafts-, bzw. Flur- oder Bodenrichtwertkarten der Öffentlichen Hand – nachfolgend „Karten“ – sowie Luftbilder und Schrägluftbilder der verschiedenen Anbieter – nachfolgend und zusammen „Fotos“ genannt – in dem in Ziff. 5. näher bezeichneten Umfang zu nutzen.
2.5.
Nutzer müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und sicherstellen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kontos vorgenommen werden. Nutzer sind verpflichtet, die Webmaps GmbH umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Konto von Dritten missbraucht wurde.
3. Vertragsgegenständliches Karten- und Fotomaterial, Formate, Verfügbarkeit und Gewähr
3.1.
Das bei Webmaps angebotene Karten- und Fotomaterial wird, bis auf die Turbo-Abrufe, direkt von den Internetseiten bzw. über die Webdienste der jeweiligen Anbieter bezogen. Die Webmaps GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit sämtlicher über Webmaps bezogener Dienste und deren Inhalte.
3.2.
Ein Anspruch auf die laufende Bereitstellung über die Vertragslaufzeit hinaus und auf eine bestimmte Qualität dieser Daten über die Verkehrsüblichkeit hinaus hat der Nutzer nicht.
3.3.
Die Karten und Fotos werden als .png- oder .jpg-Dateien generiert und stehen in den drei Abrufgrößen „klein“, „mittel“ und „groß“ zum Download zur Verfügung. Die Auflösung der Ausgabedatei ist vom jeweiligen Anbieter und der gewählten Ausgabegröße (klein, mittel, groß) abhängig, beträgt jedoch mindestens 72 dpi. Bei Auswahl der Ausgabegröße „groß“ wird die vom Anbieter maximal verfügbare Auflösung des Karten- oder Fotoausschnitts für den Download bereitgestellt.
Die Karten und Fotos der Kartenverlage und Fotoanbieter haben ein maximales Ausgabeformat von DIN A4 (bzw. 253 x 253 mm im Quadrat) bei einer Auflösung von 216 dpi. Unterhalb dieses Formats können Sie das Ausgabeformat frei bestimmen.
Die Karten und Fotos der Landesvermessungsbehörden haben eine feste Ausgabegröße von 15 x 15 cm bei maximal 216 dpi. Alle Karten und Fotos können zusätzlich auch als PDF im A4-Dokumentformat heruntergeladen werden. Alle drei Größen sowie das Formular können mehrfach abgerufen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.
3.4.
Alle über Webmaps bezogenen Karten und Fotos sind stets mit einem Copyright-Vermerk © des jeweiligen Rechteinhabers und einem Lizenznachweis von Webmaps versehen.
Diese Informationen finden sich an der unteren Kante aller Karten- und Fotoausschnitte, aufgedruckt auf einem hell hinterlegten Streifen.
Der Lizenznachweis setzt sich zusammen aus:
Diese Angaben dürfen nicht entfernt werden. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Angaben sowohl bei der Internetnutzung (siehe Ziff. 5.1.2) als auch bei der Printernutzung (siehe Ziff. 5.1.3) stets vollständig und gut lesbar abgebildet und sichtbar sind.
3.5.
Es wird eine Verfügbarkeit des Webmaps-Dienstes und des Zugriffs auf das bereitzustellende Karten- und Fotomaterial von 99,1 % im Jahresmittel gewährleistet.
4. Dauer der Mitgliedschaft
4.1.
Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Zustandekommen des Mitgliedsvertrages (siehe Ziff. 2.3).
4.2.
Die Mindestdauer der Mitgliedschaft im Tarif Webmaps Classic beträgt 12 Monate. Die Mitgliedschaft verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ende der Mitgliedschaft gekündigt wird.
4.3.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.
4.4.
Die Kündigung hat schriftlich, durch E-Mail, Fax oder Brief, zu erfolgen. Sie erfolgt durch den Lizenznehmer gegenüber der Lizenzgeberin. Die Lizenzgeberin wird dem Lizenznehmer den Erhalt der Kündigung und das Ende der Vertragslaufzeit schriftlich bestätigen.
4.5.
Die Mitgliedschaft erstreckt sich immer nur auf das anfänglich gebuchte Paketvolumen. Ein Upgrade auf ein höheres Paketvolumen ist jederzeit möglich. Mit einem Upgrade endet der bisher geschlossene Vertrag einvernehmlich vorzeitig. Der neue Vertrag wird mit einem neuen Vertragsbeginn und einer neuen Mindestlaufzeit abgeschlossen. Ein Downgrade auf ein niedrigeres Paketvolumen ist innerhalb der Mitgliedszeit (12 Monate) nicht möglich.
Eine Zubuchung von Bundles für weitere Karten- und Fotoabrufe ist nach Ausschöpfung des gebuchten Paketvolumens jederzeit möglich. Die Kosten für die zusätzlichen Abrufe werden dabei jeweils nach Buchung oder monatlich abgerechnet. Sie errechnen sich aus dem Einzelpreis, der sich aus dem ursprünglich gewählten Paketvolumen ergibt.
Der Nutzer hat jedoch jederzeit die Möglichkeit weitere Mitgliedschaften, ggf. mit einem anderen Paketvolumen abzuschließen. Diese laufen dann allerdings in Bezug auf Laufzeiten sowie Mitgliedskonten und -bereiche parallel und somit unabhängig voneinander.
4.6.
Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet auch die Berechtigung des Nutzers, über den Mitgliedsbereich Karten und/oder Fotos abzurufen. Das Mitgliedskonto des Nutzers wird deaktiviert.
5. Zulässiger Nutzungsumfang
5.1. Definitionen:
5.1.1.
Objekt: Jedes einzeln vermiet- oder veräußerbare bzw. zu bewertende oder zu begutachtende Immobilien-Objekt (z. B. eine Wohnung, ein ganzes Haus, ein Büro, ein Grundstück etc.) gilt als Objekt im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Befinden sich z. B. in einem Mietshaus mehrere Wohnungen, gilt jede Wohnung als einzelnes Objekt, auch wenn die Wohnungen dieselbe Adresse haben.
5.1.2.
Internetnutzung: Internetnutzung umfasst die Verwendung von digitalem Karten- oder Fotomaterial in Form von Grafikdateien durch die Einbindung in elektronische Objektexposés (siehe Ziff. 5.1.5.), z. B. Immobilienanzeigen auf Internetseiten oder elektronische Dokumente (z. B. PDF-Dokumente), die auch per E-Mail versendet werden können.
5.1.3.
Printernutzung: Die Printernutzung umfasst die Verwendung in gedruckten Objektexposés oder Gutachten (siehe Ziff. 5.1.5.), wobei der Ausdruck ausschließlich digital über eigene Bürodrucker des Nutzers erfolgen darf. Der Auflagendruck im Offset- oder Digitaldruckverfahren durch externe Druckereien ist nicht gestattet.
5.1.4.
Nutzung für ein Objekt: Nutzung für ein Objekt bedeutet die Verwendung der vereinbarten Menge von Karten- oder Fotomaterial für die Darstellung der Lage eines Objekts im Sinne von Ziff. 5.1.1. Auch die Internetnutzung der Karte(n) oder Foto(s) auf mehreren Internetseiten (z. B. mehreren Immobilienportalen) gilt nur als Nutzung für ein Objekt, solange jeweils die Lage desselben Objekts (z. B. derselben Wohnung) dargestellt wird. Werden Karte(n) oder Foto(s) dagegen verwendet, um die Lage von mehreren Objekten darzustellen, z. B. von zwei Wohnungen in demselben Haus, liegt eine Nutzung für mehrere Objekte vor, es sei denn, die Nutzung erfolgt in einem einheitlichen Objektexposé (5.1.5), in dem beide Wohnungen beworben werden. Werden also zwei Wohnungen in demselben Haus in zwei getrennten Objektexposés (z. B. zwei Onlineanzeigen) beworben, liegt eine Nutzung für zwei Objekte vor, erfolgt die Bewerbung dagegen in einer gemeinsamen Anzeige, gilt dies nur als Nutzung für ein Objekt.
5.1.5.
Objektexposé: Objektexposé ist die Beschreibung eines Objekts zur Vermarktung des Objektes in Form von z. B. Vermietung, Verpachtung oder Verkauf oder ein Gutachten zu einem Objekt. Gutachten sind Objektexposés gleichgestellt. Eine Verwendung der Karten- und Fotoabrufe von Webmaps abseits des Zweckes der Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von zu vermietenden, zu veräußernden, zu begutachtenden oder zu bewertenden Immobilien ist ausdrücklich nicht erlaubt.
5.1.6.
Vertragliche Nutzungszeit: Vertragliche Nutzungszeit bezeichnet die zulässige Nutzungsdauer im Internet der zu einem Objekt generierten Karten und Fotos. Die Dauer der vertraglichen Nutzungszeit beginnt jeweils mit dem ersten Abruf einer Karte oder eines Fotos zu einem Objekt und endet mit dem letzten Tag der Mitgliedschaft. Für Karten und Fotos der Öffentlichen Hand, die bei Webmaps angeboten werden, gelten keinerlei Beschränkungen der Nutzungszeit.
Für die Verwendung von Karten und Fotos in Gutachten gilt, dass die Nutzung im Internet auch über das Vertragsende hinaus erlaubt ist, wenn diese im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen in die entsprechenden Portale der Amtsgerichte eingestellt sind.
5.1.7.
Karten und Fotos der Öffentlichen Hand: Für Stadtpläne, Landkarten, Luftbilder, Flur- bzw. Liegenschafts- und Bodenrichtwertkarten von Landesvermessungbehörden sowie Open Data-Angebote, die bei Webmaps angeboten werden, gelten keinerlei Beschränkungen der Nutzungszeit.
5.1.8.
Bundle: Ein „Bundle“ bezeichnet ein Paket aus bis zu 5 frei wählbaren Abrufen des zur eingegebenen Objektadresse vorhandenen Angebots an Karten, Fotos und Daten. Die innerhalb eines Bundle abgerufenen Karten, Fotos und Daten dürfen nur im Zusammenhang mit einem an der Adresse befindlichen Objekt (siehe Ziff. 5.1.4.) verwendet werden.
Es können selbstverständlich beliebig viele Bundles zu einer Objektadresse bzw. für eine Immobilie abgerufen werden. Es besteht keine Begrenzung auf nur 5 Karten-, Foto- oder Datenabrufe zu einem Objekt.
Nicht in Bundles abgerufen werden Extra-Dienste wie z.B. Grundbuchauszüge oder Objektbesichtigungen
Verträge, die vor dem 10.10.2013 abgeschlossen wurden, werden auf Wunsch vorzeitig beendet und nach bis dahin erfolgtem Verbrauch abgerechnet, wenn ein Neuabschluss zu den neuen Bedingungen erfolgt.
5.2. Zulässiger Nutzungsumfang und -dauer:
5.2.1.
Während der Dauer der Mitgliedschaft ist der Nutzer berechtigt, sich aus dem verfügbaren Angebot nach Ziff. 3.1. und 3.2. in seinem Mitgliedsbereich Bundles mit Karten, Fotos und Daten zum Download zu generieren und diese für Objektexposés oder Gutachten für sein Unternehmen durch Internet-, Printer- und E-Mail-Nutzung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verwenden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet für den Nutzer auch die Berechtigung, weitere Abrufe zu tätigen. Wird keine Verlängerung des Vertrages vereinbart, verfallen sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzte Bundles.
5.2.2.
Die in einem Bundle generierten Karten, Fotos und Daten dürfen immer nur konkret für ein an der Adresse befindliches Objekt genutzt werden (siehe Ziff. 5.1.4.). Eine Nutzung für weitere oder andere Objekte, die sich auf dem selben Karten- bzw. Fotoausschnitt oder an der selben Adresse befinden, ist nicht zulässig. Eine Nutzung außerhalb von Objektexposés bzw. Gutachten ist ebenfalls unzulässig.
5.2.3.
Die Karten und Fotos werden im Mitgliedsbereich des Nutzers nach dessen Auswahl von Adresse, Ausschnitt, einblendbaren Zusatzinformationen und Maßstab generiert und zum Download bereitgestellt.
Die Karten und Fotos der Kartenverlage und Fotoanbieter haben ein maximales Ausgabeformat von DIN A4 (bzw. 253 x 253 mm im Quadrat) bei einer Auflösung von 216 dpi. Gleich oder kleiner dieses Flächeninhalts können Karten und Fotos nach Bedarf hoch, quer oder quadratisch generiert werden. Die Karten und Fotos der Landesvermessungsbehörden haben eine festes Ausgabeformat von 15 x 15 cm bei maximal 216 dpi.
Ein Montieren von Karten oder Fotos durch den Nutzer – z. B. das Zusammenfügen zweier A4-Kartenausschnitte zu einer Karte der Größe DIN A3 – ist nicht gestattet. Ein Beschneiden der Karten und Fotos durch den Nutzer ist unter Beachtung der Vorgaben von Ziff. 3.4. zulässig.
5.2.4.
Es dürfen nur die über den Mitgliedsbereich von Webmaps für die jeweilige Nutzungsform generierten Karten- und Fotoausschnitte verwendet werden. Die Verwendung von Karten- und Fotoausschnitten, die von anderen Quellen, wie z. B. Stadtplandienst.de, Falk.de oder Bing Maps (Blom Schrägluftaufnahmen) kopiert wurden ist nicht zulässig.
5.2.5.
Für die Internetnutzung dürfen die Karten und Fotos nur bis zum Ende der Vertragslaufzeit genutzt werden. Die Ausnahme für Sachverständigengutachten bei Zwangsvollstreckungen ist in Punkt 5.1.6 beschrieben. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verwendeten Karten und Fotos spätestens mit Ablauf der Vertragslaufzeit endgültig aus den jeweiligen Internetseiten, einschließlich sämtlicher Dateiverzeichnisse etc., entfernt werden und nicht mehr öffentlich zugänglich sind. Diese Bestimmung gilt nicht für Karten und Fotos der Öffentlichen Hand.
5.2.6.
Für die Printernutzung dürfen die für die jeweiligen Objekte generierten Karten oder Fotos während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft des Nutzers verwendet werden. Mit dem Ende der Mitgliedschaft endet die weitere Berechtigung zur Printernutzung, d. h. zur Erstellung von Druckmaterialien. Eventuell noch vorhandene Exposés oder Gutachten dürfen auch nach Ende der Mitgliedschaft noch aufgebraucht werden, wobei dem Nutzer der Nachweis obliegt, dass diese Druckmaterialien vor dem Ende seiner Mitgliedschaft erstellt wurden.
5.2.7.
Die vorstehenden Rechte sind nicht übertragbar. Insbesondere ist der Nutzer nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Karten oder Fotos zu gestatten.
5.3.
Gerät der Nutzer mit einem Betrag, der dem Doppelten des für die jeweilige Mitgliedschaft vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrags entspricht in Verzug, erlischt jegliche Nutzungsberechtigung in Bezug auf das vertragsgegenständliche Karten-, Foto- und Datenmaterial, ohne dass es hierzu einer gesonderten Erklärung der Webmaps GmbH bedarf.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
6.2.
Die Mitgliedsbeiträge können monatlich per Bankeinzug oder auf Rechnung als Jahresbeitrag im Voraus entrichtet werden.
6.3.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils an dem Tag des Monats, an dem die Mitgliedschaft begonnen hat, für den jeweils folgenden Monatszeitraum im Voraus fällig.
6.4.
Rechnungen sind innerhalb von 10 Werktagen ab Zugang zu begleichen.
7. Gewährleistung
7.1.
Sofern die von der Webmaps GmbH erbrachten Leistungen zum Nachteil des Nutzers von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, sind diese Mängel seitens des Nutzers unter genauer Beschreibung des Mangels und der Umstände, unter denen dieser aufgetreten ist, unverzüglich zu rügen. Der Nutzer wird, wenn dies möglich ist, eine Bildschirmkopie von Fehlermeldungen und/oder dem Erscheinungsbild des Mangels anfertigen und der Webmaps GmbH zur Verfügung stellen. Die Webmaps GmbH wird den Mangel dann in angemessener Frist beheben, hierbei wird sie der Nutzer nach besten Kräften unterstützen.
7.2.
Das Kündigungsrecht des Nutzers wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist frühestens auszugehen, wenn die Webmaps GmbH einen wesentlichen Mangel nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Mängelrüge beseitigt oder eine entsprechende Umgehungslösung zur Verfügung stellt und der Nutzer die ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Mitwirkungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Wegen unwesentlicher Mängel ist der Nutzer nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.3.
Die verschuldensunabhängige Haftung der Webmaps GmbH als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel (§ 536a Abs. 1 Fall 1 BGB) wird ausgeschlossen.
8. Abmahnschutz, Vertragsstrafe bei Vertragsverletzungen des Nutzers
Der nachfolgend beschriebene Abmahnschutz gilt nur für Karten und Fotos, die legal über die Portale von Webmaps bzw. über ongeo oder Geoport mit bestehendem Vertrag bezogen wurden und die alle mitgelieferten Kennzeichnungen über das Copyright und die Lizenzierung enthalten. Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für Karten und Fotos der Öffentlichen Hand.
Für Karten- und Fotomaterial, das während der Dauer der Mitgliedschaft von Nutzern weder über Webmaps.de noch über on-geo direkt legal bezogen wurde, sondern anderweitig beschafft und Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, gilt kein Abmahnschutz gemäß Punkt 8.1 ff. Als Nachweis des legalen Bezuges gelten ausschließlich die aufgedruckten Copyright-Vermerke, die nicht entfernt werden dürfen.
8.1.
Erste Erinnerung: Mit Kündigungsbestätigung
Mit der Kündigungsbestätigung wird der Nutzer von der Webmaps GmbH auf den Ablauf der Nutzungszeit und der damit zwingend notwendigen Entfernung aller Karten und Fotos bis zum Ende der vertraglichen Nutzungszeit aus dem Internet (Immobilienportale, eigene Homepage usw.) hingewiesen. Eine generelle Internet-Nutzungszeit von 6 Monate gilt nur beim Abruf über die Firma on-geo bzw. Geoport. Gesonderte Regelungen bestehen für Gutachten bei Zwangsvollstreckungen über die Portale der Amtsgerichte.
8. 2.
Zweite Erinnerung: 14 Tage vor Ende der vertraglichen Nutzungszeit
Die Webmaps GmbH erinnert nochmals 14 Tage vor Ende der vertraglichen Nutzungszeit, dass alle abgerufenen Karten und Fotos mit Ende der vertraglichen Nutzungszeit aus dem Internet (Immobilienportale, eigene Homepage usw.) entfernt werden müssen.
8. 3.
Dritte Erinnerung: Zum Ende der vertraglichen Nutzungszeit
Mit Ende der vertraglichen Nutzungszeit erhält der Nutzer von der Webmaps GmbH eine letzte E-Mail-Benachrichtigung, eventuell noch im Internet (Immobilienportale, eigene Homepage usw.) befindliche Karten und Fotos innerhalb von 7 Tage zu entfernen. Darüber hinaus wird er über die Folgen bei Nichteinhaltung belehrt.
8.4.
Erste kostenpflichtige Aufforderung: Bei Feststellung einer Nutzung, die mehr als 30 Tage nach Ende der vertraglichen Nutzungszeit stattfindet
Werden Karten und Fotos von Webmaps mehr als 30 Tage nach Ende der vertraglichen Nutzungszeit im Internet ohne vertragliche Berechtigung genutzt, so erfolgt keine Abmahnung mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sondern nur eine erste förmliche Erinnerung mit einer sofort fälligen Vertragsstrafe von 100,00 € pro Karte oder Foto bzw. für bis zu fünf Karten oder Fotos aus einem Bundle, wenn diese zusammen in einem Exposé oder Gutachten verwendet wurden bzw. die selbe Lizenznummer tragen. Die erste förmliche Erinnerung erfolgt per Postbrief unter Nennung der Fundstelle.
8.5.
Zweite kostenpflichtige Aufforderung: 30 Tage nach der ersten kostenpflichtigen Aufforderung
Sollte die selbe Karte oder das selbe Foto bzw. die selben Karten und Fotos aus einem Bundle trotz erster förmlicher Erinnerung nach weiteren 30 Tagen noch immer im Netz verfügbar sein, erfolgt eine zweite förmliche Erinnerung, verbunden mit einer weiteren sofort fälligen Vertragsstrafe von 200,00 € pro Karte oder Foto bzw. Bundle. Nach der zweiten förmlichen Erinnerung wird eine letzte Frist von weiteren 14 Tagen eingeräumt, die Verletzung zu beseitigen.
8.6.
Dritte kostenpflichtige Aufforderung: 15 Tage nach der zweiten kostenpflichtiger Aufforderung
Sollte die selbe Karte oder das selbe Foto bzw. die selben Karten und Fotos aus einem Bundle trotz zwei förmlicher Erinnerungen nach weiteren 15 Tagen noch immer im Netz verfügbar sein, erfolgt eine dritte förmliche Erinnerung, verbunden mit einer weiteren sofort fälligen Vertragsstrafe von 500,00 € pro Karte oder Foto bzw. Bundle (insgesamt also bis 800 €).
Erfolgt keine Reaktion seitens des Users bzw. weigert sich dieser, die Vertragsstrafenversprechen binnen 14 Tagen einzuhalten, wird der Vorgang zur weiteren Bearbeitung einem Rechtsanwalt übergeben, was mit weiteren Kosten verbunden ist.
Eine Abmahnung mit Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfolgt in den unter 8.1 bis 8.6 beschriebenen Fällen nicht.
8.7.
Vertragsstrafe bei Umgehung des digitalen Rechtemanagements (DRM)
Sofern der Lizenznehmer während der Vertragslaufzeit eine oder mehrere Karte(n) oder Foto(s) im Rahmen der Internetnutzung oder anderweitig im Internet ohne die vollständige Wiedergabe der Hinweise (© Vermerk des jeweiligen Rechteinhabers, dem Vermerk „webmaps.de“ sowie der jeweiligen Identifikationsnummer bzw. Laufzeitangabe), mit denen die jeweilige(n) Karte(n) für die Internetnutzung in einem Webmaps-Portal bereitgestellt wurde(n), verwendet, ist die Webmaps GmbH berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe EUR 800,00 je betroffener Karte oder Foto vom Nutzer zu fordern.
Erfolgt keine Reaktion seitens des Lizenznehmers bzw. weigert sich dieser, die Vertragsstrafeversprechen binnen 14 Tagen einzuhalten, wird der Vorgang zur weiteren Bearbeitung einem Rechtsanwalt übergeben, was mit weiteren Kosten verbunden ist.
8.8.
Vertragsstrafe bei zweckwidriger Nutzung
Sofern der Lizenznehmer eine Karte oder ein Foto im Rahmen der Internetnutzung oder anderweitig im Internet für einen anderen Zweck als die Nutzung für ein Objektexposé bzw. Gutachten für das konkrete Objekt, für das die Karte generiert wurde, verwendet, ist die Webmaps GmbH berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 800,00 je betroffener Karte oder Foto vom Nutzer zu fordern.
8.9.
Vertragsstrafe bei Umgehung des DRM in Druckwerken
Sofern der Lizenznehmer eine oder mehrere Karten oder Fotos im Rahmen der Printnutzung ohne die vollständige Wiedergabe der in einem Webmaps-Portal generierten Hinweise (© Vermerk des jeweiligen Rechteinhabers, dem Vermerk „webmaps.de“, der jeweiligen Mitgliedsvertragsnummer und einer Objektnummer), mit denen die jeweiligen Karte(n) oder Fotos für die Printernutzung bereitgestellt wurde(n), verwendet, ist die Webmaps GmbH berechtigt, eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von EUR 100,00 je verwendeter Karte oder Foto zu fordern.
8.10.
Verschuldensabhängige Haftung
Eine Vertragsstrafe nach den vorstehenden Ziff. 8.4 bis 8.9 ist nicht zu entrichten, wenn der Lizenznehmer für den jeweiligen Verstoß nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
8.11.
Kein grundsätzlicher Abmahnschutz für Altfälle
Für Karten- und Fotomaterial, das vor oder nach der Laufzeit dieses Vertrages von Lizenznehmern weder über ein Webmaps-Portal noch über on-geo direkt legal bezogen wurde, sondern anderweitig beschafft und widerrechtlich Dritten öffentlich zugänglich gemacht wird, gilt grundsätzlich kein Abmahnschutz gemäß Ziffer 8. Als Nachweis des Bezuges gelten ausschließlich die aufgedruckten Copyright-Vermerke, die nicht entfernt werden dürfen, sowie das Bestehen eines laufenden Vertragsverhältnisses zum Zeitpunkt der Entnahme der Karten und Fotos.
9. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
9.1.
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders hervorgehoben werden. Der Nutzer kann einer solchen Änderung gemäß Ziff. 9.2. widersprechen.
9.2.
Der Nutzer hat seinen Widerspruch gemäß Ziff. 9.1. gegenüber der Webmaps GmbH per E-Mail an die Adresse webmaps@webmaps.de oder schriftlich und innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung von der Webmaps GmbH über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Webmaps GmbH eingeht. Sofern der Nutzer nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerspruch wird die Webmaps GmbH ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. Die Webmaps GmbH hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Nutzer außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für die Webmaps GmbH wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
10. Rechtswahl und Gerichtsstand
10.1.
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen aus dem Mitgliedsverhältnis zwischen der Webmaps GmbH und dem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
10.2.
Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Berlin. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.