Nützliche Zusatzfunktionen:
Extra-Dienste:
Dann kontaktieren Sie uns bei Interesse.
Was ist Webmaps?
Webmaps ist ein exklusiver Kartenclub für die Immobilienwirtschaft mit einer großen Auswahl an Karten-, Foto- und Datenmaterial für die Objekt- und Lagebeschreibung von Immobilien.
Was ist der RDM Webmaps Club?
Zu welchem Zweck dürfen die Karten, Fotos und Daten genutzt werden?
Die Karten, Fotos und Daten können Sie für die Dauer der Nutzungszeit umfangreich für die Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von Immobilien nutzen, mit deren Verkauf, Vermietung, Begutachtung oder Wertermittlung Sie betraut sind.
In welchen Medien dürfen die Karten, Fotos und Daten verwendet werden?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Der Zugang zu Webmaps ist für das Mitglied kostenlos. Zudem wird jedem Mitglied jährlich eine Menge von 100 „BASIC-Bundles“ bereitgestellt, mit dem es kostenlosen Zugriff auf das Karten- und Fotomaterial ausgewählter Anbieter erhält. Diese Angebote sind deutlich in rot gekennzeichnet. Durch das Herunterladen und die Verwendung dieser Angebote entstehen dem Mitglied keinerlei Kosten.
Die kostenpflichtigen Leistungen „PLUS-Bundle“ und Extra-Dienste wie Grundbuchauszüge und Objektbesichtigungen sind vom Mitglied per Lastschrift zu bezahlen. Auf Anfrage ist die Bezahlung per Rechnung ist Ausnahmefällen möglich.
Was kosten Karten, Fotos und Daten bei Webmaps?
BASIC-Bundle: kostenlos
Alle Angebote der Anbieter Stadtplandienst, Open Street Map (Kartenmaterial) und Blom (Luftbilder) sowie der Länder Berlin, Bremen / Bremerhaven, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, NRW und Thüringen (u.a. Liegenschaftskarten, Bodenrichtwerte und Luftbilder) können im BASIC-Bundle abgerufen werden. Webmaps stellt Ihnen jährlich 100 BASIC-Bundles kostenlos bereit.
PLUS-Bundle: 12 Euro
Zugriff auf die Karten-, Foto- und Datenangebote aller Verlage, Anbieter und deutscher Landesvermessungsbehörden.
EXTRA-Dienste:
Grundbuchauszüge können bundesweit zu je 16 Euro bestellt werden. Tagesaktuelle Objektbesichtigungen werden schon ab 79,50 ausgeführt.
Was ist ein „Bundle“?
Alle Karten, Fotos und Daten bei Webmaps sind in "Bundles" erhältlich. Ausgenommen davon sind Extra-Dienste wie Grundbuchauszüge oder Objektbesichtigungen.
Ein „Bundle“ bezeichnet eine Menge aus bis zu 5 Abrufen aus dem zur eingegebenen Objektadresse vorhandenen Angebot an Karten, Fotos und Daten.
So können Sie z.B. einen Stadtplan, eine Landkarte, ein Luftbild, eine Liegenschaftskarte und eine Bodenrichtwertkarte für Ihr Objekt zusammen mit nur einem Bundle abrufen.
Es können selbstverständlich beliebig viele Bundles zu einer Objektadresse abgerufen werden – es besteht keine Begrenzung auf nur fünf Karten-, Foto- oder Datenabrufe zu einem Objekt.
Welche Karten-, Foto- und Datenangebote hat Webmaps?
Was sind Länderpakete?
Was ist bei der Nutzung von Karten- und Fotomaterial von Webmaps zu beachten?
Für den Nachweis der rechtmäßigen Verwendung durch Sie ist auf jedem Karten- und Fotoabruf ein Lizenznachweis aufgedruckt.
Der Lizenznachweis darf nicht verdeckt, abgeschnitten oder in anderer Weise entfernt oder unkenntlich gemacht werden, da Webmaps sonst von einer unlizenzierten Nutzung ausgehen muss.
Was bedeutet „Nutzungszeit“ von Karten und Fotos?
Über Webmaps erwerben Sie – vereinfacht ausgedrückt – zeitlich begrenzte Nutzungslizenzen für urheberrechtlich geschützte Karten- und Fotowerke verschiedener Anbieter.
Mit Ablauf der Nutzungszeit müssen alle Ausschnitte eines Bundles aus Online-Portalen oder Webseiten entfernt bzw. Dritten unzugänglich gemacht werden.
Für Sachverständige gilt die Sonderregelung, dass Gutachten bei Zwangsversteigerungen ohne Laufzeitbegrenzung in den entsprechenden Portalen der Gerichte stehen dürfen.
Bis zum Ablauf der Nutzungszeit hergestellte Ausdrucke können selbstverständlich auch darüber hinaus unbefristet aufgebraucht werden.
Wie lange ist die Nutzungszeit?
Die Nutzungszeit ist, sofern nicht anders vereinbart, an die Vertragslaufzeit gebunden.
Sie dürfen alle Karten und Fotos über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg in vollem Umfang nutzen. Mit Auslaufen des Vertrages zwischem dem RDM und Webmaps oder dem Ende Ihrer RDM-Mitgliedschaft endet auch die Nutzungszeit für sämtliche Karten und Fotos.
Was bedeutet „Abmahnschutz“?
Als Nutzer von Webmaps haben Sie einen Abmahnschutz für alle im Vertragszeitraum bezogenen urheberrechtlich geschützten Karten und Fotos – auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Stellen wir trotz mehrerer Erinnerungen an das bevorstehende Ende der Nutzungszeit eine unrechtmäßige Verwendung von mehr als 30 Tagen über das vereinbarte Nutzungsende hinaus fest, müssen Sie erst mal „nur“ mit einer kostenpflichtigen „ersten förmlichen Erinnerung“ rechnen. Die sonst übliche Abmahnung mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bleibt aus.
Darf ich einen Karten- oder Fotoabruf für mehrere Objekte nutzen?
Nein. Karten oder Fotos eines Bundles dürfen immer nur zur Lagebeschreibung eines Objekts oder einer Objekteinheit (z. B. eine Wohnung, ein ganzes Haus, ein Bürogebäude etc.) verknüpft mit einer Objektadresse genutzt werden – auch wenn sich mehrere Objekte auf dem selben Karten- oder Fotoausschnitt befinden.
Beispiele:
Andersrum dürfen natürlich beliebig viele Bundles zur selben Objektadresse abgerufen werden. Es existiert keine Begrenzung auf nur 5 Karten oder Fotos zu einem Objekt.
Wie groß sind die Dateigrößen und -formate?
Ausgabegrößen:
Die Karten und Fotos der Kartenverlage und Fotoanbieter haben ein maximales Ausgabeformat von DIN A4 (bzw. 253 x 253 mm im Quadrat) bei einer Auflösung von 216 dpi. Unterhalb dieses Formats können Sie das Ausgabeformat frei bestimmen.
Ausgewählte Bodenrichtwerte werden im A4-Dokumentformat bereit gestellt.
Länderpakete:
Die Karten und Fotos in den Länderpaketen der Landesvermessungsbehörden haben eine feste Ausgabegröße von 15 x 15 cm bei maximal 216 dpi.
Dateiformate:
Die Karten und Fotos werden als .png- oder .jpg-Dateien generiert und stehen in den drei Abrufgrößen „klein“, „mittel“ und „groß“ zum Download zur Verfügung.
A4-Formulare:
Alle Karten und Fotos können zusätzlich auch als PDF im A4-Dokumentformat heruntergeladen werden.
Alle drei Größen sowie das Formular können mehrfach abgerufen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.
Was ist bei der Bestellung von Grundbuchauszügen zu beachten?
Für eine erfolgreiche Bestellung muss der/die Eigentümer/in die Zustimmung zur Grundbucheinsicht unterschreiben.
Hierfür erhalten Sie bei Bestellung einen Vordruck.
Eine Generalvollmacht des Eigentümers, auch mit der Erlaubnis zur Erteilung von Untervollmachten, ist für die Bestellung nicht ausreichend.
Wie erlange ich für die Erstattung von Kosten eine Einzelrechnung, die ich als Gutachter bei Gericht einreichen kann?
Eingeloggt in Ihrem Kundenbereich, finden Sie in der Objektübersicht zu jedem Bundle den Button „Abrufeinzelnachweis anzeigen“. Hier erhalten Sie ein Dokument zum Nachweis, das zur Vorlage bei Gericht verwendet werden kann.
Darf ich über Webmaps bezogene Karten oder Fotos zu anderen Zwecken, zum Beispiel als Anfahrtsskizze für mein Immobilienbüro, nutzen?
Nein. Solche Genehmigungen können im Rahmen von Webmaps lizenzrechtlich nicht erteilt werden. Eine Verwendung der Karten- und Fotoabrufe von Webmaps abseits des Zweckes der Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von zu veräußernden oder zu bewertenden Immobilien ist ausdrücklich nicht erlaubt.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie in unseren generellen FAQ!