Hier finden Sie Fragen und Antworten rund um Webmaps.
Was ist Webmaps?
Webmaps ist ein exklusiver Kartenclub für die Immobilienwirtschaft mit einer großen Auswahl an Karten-, Foto- und Datenmaterial für die Objekt- und Lagebeschreibung von Immobilien.
Was macht Webmaps anders als die anderen?
Der Kartenclub bietet zu einem günstigen einheitlichen Preis komfortablen Zugang zu urheberrechtlich geschützten Karten- und Fotowerken vieler Verlage, Anbieter und deutscher Landesvermessungsbehörden, deren Beschaffung und Lizenzierung sonst mit teils erheblich mehr Kosten und Zeitaufwand verbunden ist.
Neben vielen nützlichen Zusatzfunktionen und -Diensten macht das digitale Rechtemanagement die Objekt- und Lagebeschreibung von Immobilien einzigartig einfach.
Ein weiterer Pluspunkt ist die ständige Weiterentwicklung von Webmaps, das mit jeder Funktion, jedem Dienst und jedem neuen Anbieter wächst.
Wofür kann ich die Karten, Fotos und Daten einsetzen?
Die Karten, Fotos und Daten können Sie für die Dauer der Nutzungszeit umfangreich für die Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von Immobilien nutzen, mit deren Verkauf, Vermietung, Begutachtung oder Wertermittlung Sie betraut sind.
Wo können die Karten, Fotos und Daten verwendet werden?
• überall im Internet, z.B. auf Immobilienportalen oder Ihrer Internetseite
• in Ausdrucken von Exposés, Handouts oder Gutachten (kein Auflagendruck)
• unbegrenzt für den Versand in E-Mails
Wer kann Webmaps-Mitglied werden?
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Nutzer, die Angehörige der nachfolgenden Berufsgruppen aus der Immobilienbranche sind und die die Mitgliedschaft als Unternehmer (§ 14 BGB), juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen nutzen:
An andere Personen, insbesondere Privatvermieter, Privatpersonen oder Unternehmen aus anderen Branchen oder Angehörige anderer Berufsgruppen richtet sich das Angebot ausdrücklich nicht. Für sie ist eine Mitgliedschaft nicht vorgesehen.
Welche Mitgliedschaften bietet mir Webmaps als Nutzer?
Die Allround-Lösung für Einzelkaufleute und Gesellschaften mit allen Karten, Fotos und Daten für jede Bedarfsmenge.
Die Lösung mit Flatrate-Option und vielen Inklusivleistungen für Verbände, Börsen und Software der Immobilienwirtschaft.
Bereits dabei sind:
RDM ·IVD Bundesverband · WIB24 · Maklerverband Nürnberg · b.v.s
Ammon® Immobilienmakler-Software · onOffice Maklersoftware
Welche Lösungen bietet Webmaps mir als Entscheider für meine Mitglieder oder Mitarbeiter?
Die Komplettlösung für Großabnehmer zur umfangreichen Versorgung und Verwaltung vieler Nutzer und Abrufkonten.
Ideal für Banken, Sparkassen, verbundene Immobilienunternehmen und andere Großabnehmer, die mit einer Vielzahl an Objekten und Mitarbeitern operieren, bietet Webmaps neben dem günstigen Zugang zu Karten-, Foto und Datenmaterial viele Möglichkeiten der individuellen Anpassung an Ihre Anforderungen.
Die Lösung mit Flatrate-Option und vielen Inklusivleistungen für Verbände, Börsen und Software der Immobilienwirtschaft.
Bieten Sie Ihren Mitgliedern oder Usern einen enormen Mehrwert zur bestehenden Mitgliedschaft und geben Sie Ihnen mit Webmaps ein unverzichtbares Werkzeug für die tägliche Arbeit zur Hand.
Was kostet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft im Webmaps-Kartenclub als solches ist kostenlos. Mitgliedsbeiträge, wie z.B. in den Tarifen Webmaps Partner, werden immer mit inkludiertem Karten-, Foto und Datenmaterial im exakten Gegenwert verrechnet bzw. gutgeschrieben.
Was kosten Karten, Fotos und Daten bei Webmaps?
Je nach Tarif, Anbieter oder auch jährlicher Bedarfsmenge bezahlen Mitglieder maximal 30,00 Euro* für ein „Bundle“ (5 Abrufe aus dem zu einer Objektadresse verfügbaren Angebot an Karten, Fotos und Daten).
Durch eine gut durchdachte Berechnungsgrundlage ist es uns möglich, in fast allen Tarifen fünf frei wählbare Abrufe an Karten, Fotos oder Daten zu einer Objektadresse für nur 12,00 bis 16,00 Euro anzubieten. In Webmaps Partner-Tarifen mit Flatrate-Option sind ausgewählte Angebote sogar unbegrenzt abrufbar. Für Großkunden sind im Tarif Webmaps Expert auch schon elementare Angebote wie flächendeckende Luftbilder, Karten für die Mikro- und Makrolage sowie ausgewähltes Material der Landesvermessungsbehörden in günstigen Basic-Bundles zu Preisen zwischen 5,00 und maximal 8,00 Euro enthalten.
Mehr Infos zu den einzelnen Tarifen finden Sie hier.
Extra-Dienste wie Grundbuchauszüge oder Objektbesichtigungen werden gesondert berechnet. Sie sind mit einem Warenkorb-Symbol deutlich gekennzeichnet und auch entsprechend ausgepreist.
*Maximaler Preis bei geringster Abnahmemenge von 12 Objekten pro Jahr im Tarif Webmaps Classic.
Was ist ein „Bundle“?
Alle Karten, Fotos und Daten bei Webmaps sind in "Bundles" erhältlich.
Ein „Bundle“ bezeichnet ein Paket aus bis zu 5 frei wählbaren Abrufen aus dem zur eingegebenen Objektadresse vorhandenen Angebot an Karten, Fotos und Daten. Ausgenommen davon sind Extra-Dienste wie Grundbuchauszüge oder Objektbesichtigungen.
So können Sie z.B. einen Stadtplan, eine Landkarte, ein Luftbild, eine Liegenschaftskarte und eine Bodenrichtwertkarte für Ihr Objekt zusammen zu einem Preis abrufen.
Es können selbstverständlich beliebig viele Bundles zu einer Objektadresse abgerufen werden – es besteht also keine Begrenzung auf nur 5 Karten-, Foto- oder Datenabrufe zu einem Objekt.
Was beinhaltet die Mitgliedschaft?
Zugang zu im Mitgliedsbeitrag bereits inkludierten sowie weiteren kostenpflichtigen Daten, Diensten und Funktionen:
Karten, Fotos und Daten diverser Anbieter zur lizenzierten, zeitlich begrenzten Nutzung für die Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von Immobilien in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und der Balearen.
Extra-Dienste:
Zusatzfunktionen:
Abmahnschutz:
Für alle im Vertragszeitraum bezogenen urheberrechtlich geschützten Karten- und Fotowerke gilt ein Abmahnschutz – auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Welche Karten-, Foto- und Datenangebote hat Webmaps?
Was sind Länderpakete?
Das Material der deutschen Landesvermessungsbehörden unterliegt ein paar Besonderheiten:
Das Material einiger Landesvermessungsbehörden – je nach Verfügbarkeit bestehend aus Liegenschaftskarten, Bodenrichtwerten, Senkrechtbildern oder auch Stadtplänen und Landkarten – wird innerhalb eines Bundles als „Länderpaket“ abgerufen.
Was ist bei der Nutzung von Karten- und Fotomaterial von Webmaps zu beachten?
Für den Nachweis der rechtmäßigen Verwendung durch Sie ist auf jedem Karten- und Fotoabruf ein Lizenznachweis aufgedruckt.
Der Lizenznachweis darf nicht verdeckt, abgeschnitten oder in anderer Weise entfernt oder unkenntlich gemacht werden, da Webmaps sonst von einer unlizenzierten Nutzung ausgehen muss.
Was bedeutet „Nutzungszeit“ von Karten und Fotos?
Über Webmaps erwerben Sie – vereinfacht ausgedrückt – zeitlich begrenzte Nutzungslizenzen für urheberrechtlich geschützte Karten- und Fotowerke verschiedener Anbieter.
Mit Ablauf der Nutzungszeit müssen alle Ausschnitte eines Bundles aus Online Portalen oder Webseiten entfernt bzw. Dritten unzugänglich gemacht werden.
Für Sachverständige gilt die Sonderregelung, dass Gutachten bei Zwangsversteigerungen ohne Laufzeitbegrenzung in den entsprechenden Portalen der Gerichte stehen dürfen.
Bis zum Ablauf der Nutzungszeit hergestellte Ausdrucke können selbstverständlich auch darüber hinaus unbefristet aufgebraucht werden.
Wie lange ist die Nutzungszeit?
Die Nutzungszeit ist, sofern nicht anders vereinbart, an die Vertragslaufzeit gebunden.
Sie dürfen alle Karten und Fotos über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg in vollem Umfang nutzen. Mit Auslaufen des Vertrages oder dem Ende Ihrer Mitgliedschaft endet auch die Nutzungszeit für sämtliche Karten und Fotos.
Im Rahmen von Webmaps Expert ist es auch möglich, die Nutzungszeiten an das Abrufdatum eines Bundles zu binden: Dann dürfen Mitglieder die Karten und Fotos eines Bundles 180 Tage ab dem Zeitpunkt des Abrufes nutzen. Danach können Sie die Nutzungszeit kostenpflichtig verlängern oder aber die Nutzungszeit endet.
Was bedeutet „Abmahnschutz“?
Als Nutzer von Webmaps haben Sie einen Abmahnschutz für alle im Vertragszeitraum bezogenen urheberrechtlich geschützten Karten und Fotos – auch über die Vertragslaufzeit hinaus.
Stellen wir trotz mehrerer Erinnerungen an das bevorstehende Ende der Nutzungszeit eine unrechtmäßige Verwendung von mehr als 30 Tagen über das vereinbarte Nutzungsende hinaus fest, müssen Sie erst mal „nur“ mit einer kostenpflichtigen „ersten förmlichen Erinnerung“ rechnen. Die sonst übliche Abmahnung mit der Forderung nach einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bleibt aus.
Darf ich einen Karten- oder Fotoabruf für mehrere Objekte nutzen?
Nein. Karten oder Fotos eines Bundles dürfen immer nur zur Lagebeschreibung eines Objekts oder einer Objekteinheit (z. B. eine Wohnung, ein ganzes Haus, ein Bürogebäude etc.) verknüpft mit einer Objektadresse genutzt werden – auch wenn sich mehrere Objekte auf dem selben Karten- oder Fotoausschnitt befinden.
Beispiele:
Andersrum dürfen natürlich beliebig viele Bundles zur selben Objektadresse abgerufen werden. Es existiert keine Begrenzung auf nur 5 Karten oder Fotos zu einem Objekt.
Wie groß sind die Dateigrößen und -formate?
Ausgabegrößen:
Die Karten und Fotos der Kartenverlage und Fotoanbieter haben ein maximales Ausgabeformat von DIN A4 (bzw. 253 x 253 mm im Quadrat) bei einer Auflösung von 216 dpi. Unterhalb dieses Formats können Sie das Ausgabeformat frei bestimmen.
Ausgewählte Bodenrichtwerte werden im A4-Dokumentformat bereit gestellt.
Länderpakete:
Die Karten und Fotos in den Länderpaketen der Landesvermessungsbehörden haben eine feste Ausgabegröße von 15 x 15 cm bei maximal 216 dpi.
Dateiformate:
Die Karten und Fotos werden als .png- oder .jpg-Dateien generiert und stehen in den drei Abrufgrößen „klein“, „mittel“ und „groß“ zum Download zur Verfügung.
A4-Formulare:
Alle Karten und Fotos können zusätzlich auch als PDF im A4-Dokumentformat heruntergeladen werden.
Alle drei Größen sowie das Formular können mehrfach abgerufen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen.
Was ist bei der Bestellung von Grundbuchauszügen zu beachten?
Für eine erfolgreiche Bestellung muss der/die Eigentümer/in die Zustimmung zur Grundbucheinsicht unterschreiben.
Hierfür verwenden Sie bitte diesen Vordruck. Alternativ können Sie diesen aber auch später bei der Bestellung aufrufen.
Eine Generalvollmacht des Eigentümers, auch mit der Erlaubnis zur Erteilung von Untervollmachten, ist für die Bestellung nicht ausreichend.
Wie erlange ich für die Erstattung von Kosten eine Einzelrechnung, die ich als Gutachter bei Gericht einreichen kann?
Eingeloggt in Ihrem Kundenbereich, finden Sie in der Objektübersicht zu jedem Bundle den Button „Abrufeinzelnachweis anzeigen“. Hier erhalten Sie ein Dokument zum Nachweis, das zur Vorlage bei Gericht verwendet werden kann.
Darf ich über Webmaps bezogene Karten oder Fotos zu anderen Zwecken, zum Beispiel als Anfahrtsskizze für mein Immobilienbüro, nutzen?
Nein. Solche Genehmigungen können im Rahmen von Webmaps lizenzrechtlich nicht erteilt werden. Eine Verwendung der Karten- und Fotoabrufe von Webmaps abseits des Zweckes der Lage-, Umgebungs- und Objektbeschreibung von zu veräußernden oder zu bewertenden Immobilien ist ausdrücklich nicht erlaubt.